Dr. K., ein hoher Mitarbeiter des BfV, hatte gemeinsam mit zwei BND-Agenten Kurnaz im US-Foltergefängnis Guantánamo verhört. Er schrieb anschließend, wie nun erstmals veröffentlicht wurde, in einem Vermerk vom 8. Oktober 2002, daß man zur Person Kurnaz nur noch Detailfragen klären müsse, »um letzte Zweifel am Wahrheitsgehalt seiner Angaben auszuräumen«.
Im Untersuchungsausschuß haben bereits mehrere Zeugen bekundet, daß Dr. K. am 14. Oktober 2002 bei einer Besprechung mit Bremer Sicherheitsbehörden in bezug auf Kurnaz erklärte: »An der Sache ist nichts dran«. Dennoch setzte sich BfV-Präsident Fromm bei der entscheidenden Präsidentenrunde am 29. Oktober 2002 im Kanzleramt unter Leitung des heutigen Außenministers Frank-Walter Steinmeier (SPD) über diese Bewertung hinweg und plädierte gemeinsam mit den Präsidenten des BND und des Bundeskriminalamts dafür, Kurnaz als »gefährlich« einzustufen und seine Wiedereinreise nach Deutschland nicht zuzulassen. Kurnaz blieb unter menschenunwürdigen Bedingungen noch bis Mitte 2006 in Guantánamo inhaftiert.
Am Donnerstag erklärte Fromm als Zeuge, ihm sei der Inhalt des Gesprächs von Dr. K. mit den Bremer Behörden nicht bekannt gewesen. Er habe vor der Präsidentenrunde auch keine Rücksprache mit Dr. K. gehalten. Demnach wurde im Kanzleramt eine folgenschwere Entscheidung zu Lasten von Murat Kurnaz getroffen, ohne die Meinung der eigenen Fachleute zu berücksichtigen.