Bereits im vergangen Jahr war in Deutschland eine Delegation aus Guinea anwesend, die in der Zentralen Ausländerbehörde (ZAB) Dortmund vermeintlich eigene Staatsangehörige identifizieren sollte. Der Delegationsleiter wurden von einigen der vorgeführten vermeintlichen Guineer beschuldigt, selbst am Schleusergeschäft beteiligt zu sein (vgl. Bt-Drs 16/4723). Auch in diesem Sommer war wieder eine solche Delegation in Deutschland. Ihre Mitglieder kommen aus dem Sicherheitsapparat Guineas, der in der Vergangenheit für schwere Menschenrechtsverletungen verantwortlich war und weiter von Korruption geprägt ist.
Die Bundesregierung zeigt in ihrer Antwort, dass es ihr darauf genau so wenig ankommt wie auf die zweifelhaften Identifizierungsverfahren. In erster Linie geht es ihr offensichtlich um die Abschiebung abgelehnter Asylbewerber. Wie aus der Antwort ebenfalls hervorgeht, hat selbst zu den Zeiten des Militärregimes unter Conté kaum ein Asylbewerber aus Guinea Aufnahme in Deutschland gefunden. weiter … →