Nicht kurdische Vereine oder die PKK haben zur Gewalt aufgerufen, die Gewalt ging eindeutig von Gruppierungen aus dem Umfeld der rechtsextremen türkischen „Grauen Wölfe“ aus.
Während die Bundesregierung kurdische Organisationen verfolgt und kriminalisiert, können sich die „Grauen Wölfe“ seit fast 40 Jahren ungehindert in Deutschland organisieren und ihren Terror verbreiten. Ihre Anhänger haben Gewerkschaften und Ausländerbeiräte unterwandert und sich oft auf den Listen demokratischer Parteien in Kommunalparlamente wählen lassen.
Man muss die Ideologie der PKK nicht teilen. Doch von der PKK gingen seit Jahren keine Gewalttaten mehr aus. Selbst der Verfassungsschutz bestätigt, dass die Organisation in Europa einen gewaltfreien Kurs verfolgt. Mit der Beibehaltung des PKK-Verbots reiht sich die Bundesregierung in die antikurdische Allianz aus türkischer Regierung, Militär und „Grauen Wölfen“ ein und ermutigt die türkischen Faschisten geradezu zu gewalttätigen Aktionen gegen kurdische Vereine.
Die faschistischen „Grauen Wölfe“ dürfen innerhalb demokratischer Parteien und Organisationen keinen Platz mehr haben.