Die letzten Zahlen zur Umsetzung der Bleiberechtsregelung der Innenministerkonferenz zeigen deutlich: nur eine Minderheit der Geduldeten konnte den prekären Aufenthaltsstatus der „Duldung“ verlassen und hat eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Zum 30. Juni waren lediglich 15.000 von 71.000 Anträgen positiv beschieden. Die restlichen Antragsteller warten entweder noch auf einen Bescheid oder haben lediglich eine weitere Duldung erhalten.
Auch die seit Juli in Kraft getretene gesetzliche „Bleiberechtsregelung“ wird daran nicht viel ändern. Dass Geduldete erst mal eine „Aufenthaltserlaubnis auf Probe“ erhalten, um sich einen Arbeitsplatz suchen zu können, ist zwar eine kleine Verbesserung. Doch die Nachteile wiegen schwer: Das ausschlaggebende Erfordernis des „selbständigen Lebensunterhalts“ stellt eine hohe Hürde dar. Weiter gilt die Sippenhaft für Familien, in denen einzelne Mitglieder straffällig geworden sind. Und Bayern darf die Betroffenen weiter in Sammelunterkünften halten, obwohl dies für die öffentliche Hand wesentliche Mehrausgaben bedeutet.
Hinzu kommt: Mit der gesetzlichen „Bleiberechtsregelung“ ist eine reine Altfallregelung geschaffen worden. Das Problem der Kettenduldungen ist damit noch lange nicht aus der Welt. Zum Beispiel für jene Iraker, die aufgrund des Widerrufs ihres Flüchtlingsstatus auch ihren Aufenthaltstitel verloren haben. Sie fallen nicht unter die Altfallregelung, haben aber auch über Jahre hinaus keine Aussicht, in Sicherheit in den Irak zurückkehren zu können. Die Konsequenz daraus sind Kettenduldungen über viele Jahre hinweg. Dem kann nur mit strukturellen Änderungen im Aufenthaltsrecht begegnet werden, die wir im vorliegenden Antrag fordern.
Der Antrag kan hier heruntergeladen werden: