Das „Institut für Menschenrechte“ stellt in seiner heute vorgestellten Studie „Grenzschutz und Menschenrechte“ klar, dass die EU zur Seenotrettung und zur Gewährung eines Asylverfahrens für die Bootsflüchtlinge im Mittelmeer und auf dem Atlantik menschenrechtlich verpflichtet ist.
Das wäre auch ein Thema für die EU-Innenpolitiker, die gestern und heute über die zukünftige Entwicklung der EU-Innenpolitik debattieren. Während diese „Future Group“ in Brüssel tagt, reißen die Schlagzeilen über tote Flüchtlinge auf dem Mittelmeer nicht ab. Für diese Toten ist die EU-Grenzpolitik als Teil der Innenpolitik unmittelbar verantwortlich. Einerseits zwingt sie die Flüchtlinge auf immer waghalsigere Routen. Andererseits kommen die EU-Staaten ihrer menschenrechtlichen Pflicht zur Aufnahme dieser Flüchtlinge nicht nach. Zudem gibt es immer noch keine klaren Richtlinien, die nothelfenden Kapitänen Straffreiheit garantieren. Viele Fischer haben Angst, wegen „Schlepperei“ belangt zu werden, wenn sie in Seenot geratene Flüchtlingsboote retten.
Die Bundesregierung hat in ihrer EU-Ratspräsidentschaft nichts unternommen, um den Menschenrechtsschutz an den EU-Außengrenzen sicher zu stellen. Ihr ging es allein um Abschottung und Abschreckung. Die Fraktion DIE LINKE. unterstützt die Forderungen des „Instituts für Menschenrechte“ nach einem menschenrechtsorientierten Umgang mit Flüchtlingen. Der Menschenrechtsschutz muss auch an den EU-Außengrenzen sichergestellt sein.