Bislang beschränkt sich die Unterstützung der Polizei weitgehend auf Unterricht im Rahmen der Ausbildung, Bau von Gebäuden und Bereitstellung von Fahrzeugen. Künftig soll die afghanische Polizei auch Gegenstände erhalten, „die zur Anwendung unmittelbaren Zwangs geeignet sind“, heißt es in dem Schreiben. Aufgeführt werden unter anderem Handfesseln, Stacheldraht, Schlagstöcke und Reizstoffe. Nur auf Schusswaffen soll weiter verzichtet werden. Konkret geplant ist die Lieferung von „Körperschutz, Helmen, Schutzschilden, Handschuhen, Schlagstöcken und Pfefferspray“ an 500 Angehörige der Bereitschaftspolizei Kabul.
Jeder weiß, dass die afghanische Polizei alles andere als ein Hort der Menschenrechte ist. Selbst die Bundesregierung räumt im offiziellen Afghanistan-Konzept ein, dass sich Polizisten willkürliche Festnahmen und Folter zuschulden kommen lassen, dass die afghanische Regierung kaum eine Kontrolle über die Polizei hat. Unter solchen Umständen Zwangsmittel zu liefern, ist mit einem effektiven Menschenrechtsschutz nicht zu vereinbaren.
Die Bundesregierung behauptet, die Waffen sollten die afghanische Polizei befähigen, auf Unruhen „mit verhältnismäßigen Mitteln“ zu reagieren. Tatsächlich drängt sich der Eindruck auf, dass die Besatzungsmächte angesichts ihres militärischen Scheiterns die schmutzige Arbeit verstärkt den afghanischen Hilfstruppen überlassen wollen. Wer die Menschenrechte Ernst nimmt, kann nicht Waffen an unkontrollierbare und nicht den Menschenrechten verpflichtete Truppen liefern!