Antwort Kleine Anfrage (16/6878): Bundesregierung gegen Rehabilitaton so genannter Kriegsverräter
Wer der Nazi-Wehrmacht geschadet und den Alliierten „Vorschub geleistet“ hat, ist der Bundesregierung immer noch suspekt. Für sie gilt „Einzelfallprüfung“. Anders natürlich bei den Herren Offizieren des 20. Juli, auch wenn man von diesen sicher weiß, was man keinem einzigen „Kriegsverräter“ nachweisen kann: Dass sie auch Kriegsverbrechen begangen haben. weiter …