Sie ist dringend aufgefordert, die rechtsstaatlichen Grundrechte in der Sicherheitspolitik endlich wieder herzustellen.
Der Bericht des Europarats-Beauftragten zeigt eindrücklich, dass die Schwarzen Listen von UN und EU keinerlei Rechtsgrundlage haben.
Schon die Bezeichnung „Terror-Liste“ ist irreführend – es sind reine Verdächtigenlisten, die auf politischen Vorbehalten und Geheimdienstinformationen beruhen. Obwohl diese Listen ganz direkte Folgen haben – Reiseverbote, Einfrieren von Geldern – gibt es praktisch keine Rechtswegegarantien.
Damit ist der Rechtsstaat auf den Kopf gestellt, die Unschuldsvermutung ausgehebelt. Die Bundesregierung muss sich nun innerhalb der EU- und UN-Gremien dafür einsetzen, die Listen abzuschaffen. Bis es soweit ist, muss sie dafür sorgen, dass wenigstens die in Deutschland lebenden Verdächtigen als ebensolche behandelt werden: als Verdächtige, aber nicht als Verurteilte. Der Rechtsstaat muss vom Kopf wieder auf die Füße gestellt werden!