Die Ermittlungen gegen Aktivisten aus der linken Szene in Hamburg und Berlin wachsen sich mehr und mehr zu einem rechtsstaatlichen Desaster für die Bundesanwaltschaft und das ermittelnde Bundeskriminalamt (BKA) aus. Offensichtlich wurde hier mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Gegen die G8-Gipfelgegner wurden Razzien durchgeführt und dabei Wanzen und Kameras installiert. Mutmaßliche Mitglieder der „militanten gruppe“ sitzen seit Monaten in Einzelhaft im Untersuchungsgefängnis. Der BGH scheint nun zum Schluss zu kommen, dass das Vorgehen des BKA komplett rechtswidrig war, weil der Vorwurf der Bildung einer terroristischen Vereinigung aus der Luft gegriffen wurde.
Allerdings müssen sich die Ermittlungsrichter am BGH die Frage gefallen lassen, weshalb sie so voreilig die Anträge der Bundesanwaltschaft bewilligt haben. Denn die Begründungen für die Hausdurchsuchungen bei den G8-Gipfelaktivisten waren schon von Anfang an offensichtlich hanebüchen. Auch die Haftbefehle gegen drei Personen, die angeblich versucht haben sollen, Bundeswehrfahrzeuge anzuzünden, stehen auf tönernen Füßen.
Die Forderung nach Online-Durchsuchungen muss auch vor diesem Hintergrund kritisch hinterfragt werden. Soll man einer Ermittlungsbehörde, die ihre Befugnisse schon bei geringen Anlässen weit überdehnt, noch mehr Kompetenzen in die Hand geben?