Nach den nun vorliegenden Zahlen war der Bleiberechtsbeschluss wie befürchtet ein Schlag ins Wasser. Die meisten Betroffenen bleiben von einem dauerhaften Aufenthaltstitel ausgeschlossen.
Mit dem Stichtag 30. September 2007 endete die Bleiberechtsregelung, auf die sich die Innenminister der Länder vor einem Jahr geeinigt hatten. Damals, am 30. Oktober 2006, hielten sich über 100.000 Personen länger als sechs Jahre in Deutschland auf, deren Aufenthalt nur geduldet wurde. Im Rahmen der IMK-Regelung stellten 72.000 von ihnen einen Antrag auf ein Bleiberecht. Von diesen erhielten weniger als 20.000 eine Aufenthaltserlaubnis, fast 30.000 wurden lediglich weiter geduldet, um sich einen Arbeitsplatz zu suchen. 8.000 Anträge wurden abgelehnt, zumeist wegen fehlender Passpapiere. Über 19.000 Menschen warten bis heute darauf, dass über ihren Antrag entschieden wird.
In der Konsequenz werden nach dem Auslaufen der IMK-Regelung immer noch 81.500 Menschen, die länger als sechs Jahre in Deutschland leben, lediglich geduldet. Da die Bleiberechtsregelung nach dem neuen § 104 Aufenthaltsgesetz wie die IMK-Regelung lediglich eine Stichtagsregelung ist, wird diese Zahl mittelfristig wieder steigen. Das Problem der Kettenduldungen ist nicht behoben worden. Eine großzügige und dauerhafte Bleiberechtsregelung steht daher für DIE LINKE. weiterhin auf der Tagesordnung.
Unten finden Sie dien Kleine Anfrage und die Antwort der Bundesregierung als PDF.