Am 30. März 2001 entschied der Bundestag einstimmig, »daß keine Zuschüsse von Bundesbehörden und -institutionen an Organisationen, Stiftungen und Verlage gewährt werden, die rechtsextremes Gedankengut fördern oder verbreiten«.
Daß die simple Wiederholung eines sechseinhalb Jahre alten Beschlusses nun als neue Waffe im Kampf gegen Neofaschismus verkauft wird, zeigt die Halbherzigkeit, mit der die etablierte Politik agiert. Das Tollste dabei: Die Stiftungen, denen nun so entschieden der Kampf angesagt wird, gibt es überhaupt nicht bzw. sie haben bis heute noch keinerlei Staatsgelder erhalten.
Ein Unterschied besteht allerdings zwischen dem alten Bundestagsbeschluß und seiner Kopie: richtet sich jener explizit gegen Rechtsextremismus, spricht diese allgemein von »Extremismus« bzw. »Verfassungsfeindlichkeit«. Hessens Innenminister Volker Bouffier (CDU) hat nicht eine Minute gezögert zu betonen, daß »auch« sogenannte linksextreme Vereine nicht gemeinnützig sein sollten. Vom Kampf gegen Neofaschismus bleibt wieder einmal nur »antitotalitäre« Reaktion.