Was in der Bilanz fehlt, ist Selbstkritik. Etwa daran, dass im Mai gegen linke Wohnprojekte und Büros bundesweit Razzien durchgeführt wurden, die sich eindeutig gegen die Bewegung der Globalisierungskritiker richteten. Oder daran, dass angebliche Angehörige der „militanten gruppe“ für Monate in Untersuchungshaft genommen wurden, ehe ein Haftrichter den Terrorvorwurf zurückwies.
Zur Praxis der Bundesanwaltschaft gehört es, mit dem Paragraphen 129a („terroristische Vereinigung“) auch gegen missliebige politische Bewegungen und Einzelpersonen vorzugehen. Mit konstruierten Terrorvorwürfen sollen Vorwände geschaffen werden, um schrittweise neue Überwachungsmethoden einzuführen und auch der Polizei geheimdienstliche Kompetenzen zuzugestehen. Das macht die BAW zum politischen Kampfinstrument, ganz im Sinne von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble, aber gegen Wortlaut und Geist des Grundgesetzes.
Außerdem scheint es die BAW für notwendig zu halten, einen nach rückwärts gerichteten Kampf zu führen. Wenn, wie angekündigt, ehemalige Aktivisten der RAF jetzt mit Beugehaft bedroht werden, um Zeugenaussagen zum Fall Schleyer zu erzwingen, ist das einfach absurd. In den RAF-Prozessen hat es der Staat selbst mit der Wahrheit und den Verteidiger-Rechten nicht so genau genommen – das lässt sich nicht mehr nachholen, schon gar nicht, indem die gleichen Personen erneut mit Haft bedroht werden. Das wäre dann nur noch Gesinnungsjustiz.