Die von der IMK geplante Maßnahme kaum etwas bewirken. Bislang gibt es nicht einmal eine staatlich anerkannte NPD-Stiftung. Und weite Teile der Neonaziszene sind in so genannten freien Kameradschaften organisiert und deshalb formaljuristisch keine Vereine.
Zudem richten sich die Maßnahmen der IMK abstrakt gegen „verfassungsfeindliche“ Vereinigungen ohne konkret Neonazis zu benennen. Theoretisch könnte so auch der Rosa-Luxemburg-Stiftung in denjenigen Bundesländern der Geldhahn abgedreht werden, in denen DIE LINKE als verfassungsfeindlich eingestuft wird.
Vor allem lenkt der Aktionismus der Innenminister aber von der Kernfrage ab. Die NPD erhält staatliche Gelder vor allem durch die Wahlkampfkostenrückerstattung. Das ließe sich nur durch ein NPD-Verbot verhindern. Doch die Innenminister weigern sich, die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Grundvoraussetzung für das von führenden Sozialdemokraten geforderte NPD-Verbot zu erfüllen und die V-Leute des Verfassungsschutzes aus den Gremien der NPD abzuziehen.
V-Leute, die an führender Stelle in der NPD geworben werden, dienen weniger der „Beobachtung“ dieser Partei, sondern nehmen Einfluss auf diese und sind oft genug in kriminelle Handlungen verstrickt. Häufig sind die Geheimdienstspitzel überzeugte Rechtsextremisten, die gezielt Desinformationen an den Verfassungsschutz liefern und dafür noch Agentenlohn erhalten – Nazihetzer auf Kosten des Steuerzahlers also.
DIE LINKE bleibt daher dabei. Die Spitzel des Verfassungsschutzes müssen sofort aus allen Gremien der NPD abgezogen werden. Stattdessen sollte nach EU-Vorbild eine mit staatlichen Mitteln finanzierte unabhängige Beobachtungsstelle für Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus geschaffen werden.