Antwort Kleine Anfrage (16/6236): Umsetzung der EU-Liste terroristischer Organisationen
Nach den Anschlägen vom 11. September 2001 beschloss der Rat der Europäischen Union die Einführung von Listen als „terroristisch“ eingestufte Personen und Organisationen, deren Gelder im Gebiet der EU einzufrieren seien. In wie vielen Fällen und in welcher Höhe Gelder bislang tatsächlich beschlagnahmt wurden, will die Bundesregierung „aus Gründen des Datenschutzes“ nicht sagen. Es entsteht so der Eindruck, die Liste dient vor allem zur politischen Ächtung unliebsamer Organisationen. Da die Liste ohne Beteiligung der Öffentlichkeit zustande kommt, ist rechtliche Gegenwehr für die Betroffenen nur schwer möglich. Verteidigerrechte werden eingeschränkt – was auch der Europäische Gerichtshof bereits mehrfach gerügt hatte. weiter …