„Während die Generalbundesanwaltschaft ehemalige RAF-Mitglieder mit der Anordnung von Beugehaft zu Aussagen im Mordfall Buback zwingen will, existiert beim Verfassungsschutz offenbar eine Akte mit Informationen, deren Herausgabe das Bundesamt verweigert.
Alle ehemaligen RAF-Mitglieder, denen jetzt Beugehaft droht, waren bereits lange Jahre inhaftiert. Christian Klar befindet sich immer noch in Haft und wurde für den Mordanschlag auf Buback bereits verurteilt. Da sie aufgrund des politischen Paragraphen 129a StGB kollektiv wegen ‚Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung’ verurteilt wurden, musste ihnen keine individuelle Schuld nachgewiesen werden. Wenn die Bundesanwaltschaft jetzt mit Beugehaft individuelle Schuldeingeständnisse oder Aussagen erzwingen will, führt sie das eigene Vorgehen nach 129a ad absurdum. Doppelbestrafungen widersprechen zudem den Grundsätzen unseres Rechtssystems. Der Bundesanwaltschaft geht es nicht um Aufklärung, sondern um fortgesetzte Repression und Unterwerfung.“