Ich begrüße die heutige Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Sie ist eine schallende Ohrfeige für die Generalbundesanwaltschaft. Davon hat es in letzter Zeit einige gegeben. Erinnert zum Beispiel an die Entscheidung des BGH, die „militante gruppe“ nicht als terroristische Vereinigung einzustufen.
Der Generalbundesanwaltschaft und dem Staatsschutz ging es bei den Razzien im Mai vergangenen Jahres nicht um die Jagd auf vermeintliche „Terroristen“ in der globalisierungskritischen Bewegung. Es ging darum, die Szene zu durchleuchten und im Vorfeld des G8-Gipfels für Eskalation zu sorgen. Der BGH hat „nachhaltige Zweifel“ geäußert, ob es im vorliegenden Fall überhaupt eine strafrechtlich relevante – also terroristische oder kriminelle – Vereinigung gab.
Das polizeiliche und juristische Vorgehen gegen die Protestbewegung und ihre Diffamierung als terroristisch war politisch ein Skandal. Nun hat der BGH klargestellt, dass es dazu auch rechtswidrig war. Es stellt sich allerdings die Frage, warum die Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof sich solche Fälle nicht genauer ansehen, bevor sie die Genehmigung für solche Großrazzien wie im Mai letzten Jahres geben. Denn so peinlich wie die Begründung der Generalbundesanwaltschaft damals war: mindestens ebenso peinlich war, diese Begründung scheinbar ungeprüft zu übernehmen. Nicht nur bei der Generalbundesanwaltschaft, auch beim Bundesgerichtshof müssen nun Konsequenzen gezogen werden.