„Willkürliche außenpolitische Interessen diktieren, ob eine Gruppierung als terroristische oder Befreiungsbewegung gewertet wird. Eine Nennung von Organisationen und Personen auf sogenannten Terrorlisten hat gravierende Folgen für die Betroffenen, deren Konten gesperrt und Geschäftsbeziehungen unterbunden werden. Damit verbunden ist die öffentliche Brandmarkung als ‚terroristisch’.
Der Europäische Gerichtshof hat den EU-Rat bereits mehrfach wegen der Verletzung von Verteidigerrechten einzelner auf der Terrorliste genannter Organisationen gerügt. Die Forderung des Europarats nach minimalem Rechtsschutz für die Betroffenen ist ein Eingeständnis der bislang undemokratischen Handhabung dieser Listen.
Der beste Schutz gegen Terrorismus bleibt eine zivile Außenpolitik, eine soziale Innenpolitik und eine gerechte Weltwirtschaftspolitik.