Die Anhänger der TKP/ML in Deutschland beschränken sich nach Aussage der Bundesregierung auf Spendensammlungen und propagandistische Aktivitäten gegen die „faschistische Diktatur“ in der Türkei und die „imperialistische Politik“ der USA. Dennoch sieht die Bundesanwaltschaft den Verdacht, dass innerhalb der Partei eine terroristische Vereinigung existiert, die für Anschläge in der Türkei verantwortlich sei.
Ihre Informationen über die TKP/ML hat das Bundeskriminalamt aus der Türkei „im Wege des polizeilichen Informationsaustauschs erlangt“. An der Zuverlässigkeit der vom Generalbundesanwalt genutzten Erkenntnisse türkischer Sicherheitskräften bestehen nach Auskunft der Bundesregierung „keine Zweifel“. Offenbar nimmt die Bundesregierung billigend in Kauf, dass hierbei Erkenntnisse genutzt werden, die unter Folter zustande gekommen sein können. Denn nach Auffassungen deutscher Gerichte entsprechen Ermittlungsverfahren gegen politische Oppositionelle in der Türkei nicht den Rechtsstandards der EU und türkische Sicherheitskräfte nutzen nach Erkenntnissen von Menschenrechtsorganisationen auch Folter zur Erzwingung von Aussagen.
Die Bundesanwaltschaft macht sich mit ihrer Verfolgung türkischer Kommunisten in der Bundesrepublik zum Erfüllungsgehilfen der türkischen Regierung, die bekanntlich elementare Menschenrechte verletzt.
Wie bei der Einführung des §129b befürchtet, entscheiden allein willkürliche Urteile der Bundesregierung und die Interessen ihrer Partnerländer darüber, ob eine Oppositionsgruppierung als Freiheitskämpfer oder Terroristen bewertet wird. Die Verfolgung türkischer Oppositioneller in der Bundesrepublik muss sofort beendet werden. Die Willkür- und Einschüchterungsparagraphen 129a und b gehören abgeschafft.
Lesen Sie die Antwort der Bundesregierung hier: