Die Bundesregierung hat auf Anfrage der Linksfraktion erstmals offizielle Zahlen zu den praktischen Auswirkungen der sogenannten »Altfallregelung« beim Bleiberecht vorgelegt. Das Ergebnis: Nur sehr wenigen Personen, die schon lange in der BRD leben, ist ein Bleiberecht zugestanden worden. 22858 Betroffene haben bis Ende 2007 einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis nach der neuen gesetzlichen Regelung gestellt. 11 765 Personen bekamen eine Aufenthaltserlaubnis – 9 000 von ihnen allerdings nur »auf Probe«. Ihnen droht die Zurückstufung in den unsicheren Status der »Duldung«, wenn sie bis Ende 2009 keine dauerhafte Beschäftigung nachweisen können. Das ist angesichts der Lage am Arbeitsmarkt nahezu aussichtslos. Über 13764 Anträge ist noch nicht entschieden worden, 1816 Antragsteller erhielten bereits eine Ablehnung.
Insgesamt liegt die Quote der erteilten Aufenthaltsberechtigungen bei gut zehn Prozent. Als die Altfallregelung in Kraft trat, waren 90 685 Personen potentielle Anwärter, weil sie die erforderliche Zeitdauer von sechs Jahren in Deutschland lebten. Die geringe Zahl der positiven Entscheidungen beweist, daß die Neuregelung keinen Fortschritt gegenüber der Vereinbarung brachte, die ein Jahr zuvor von den Länderinnenministern getroffen worden war. Kettenduldungen werden so nicht vermieden und die Mehrzahl der etwa 200 000 Betroffenen muß weiter mit der unzumutbaren Unsicherheit leben, weil ihr Aufenthaltsstatus nicht geregelt ist.
Die Linksfraktion im Bundestag kritisierte daher am Mittwoch die gesetzliche Altfallregelung als Flop. »Das humanitäre Bleiberecht ist ein weiteres Mal unter die Räder einer irrationalen Angst vor angeblicher Zuwanderung in die sozialen Sicherungssysteme geraten«. Das Versprechen der SPD, daß 60000 Betroffene ein Bleiberecht bekämen, sei nicht eingehalten worden, hieß es in einer Pressemitteilung der Linkspartei.
Nach der alten Regelung der Innenministerkonferenz von 2006 sollten Alleinstehende nach acht Jahren und Familien nach sechs Jahren bei Nachweis des eigenständigen Lebensunterhalts eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Damit waren Alte und Kranke von vorneherein ausgeschlossen. Die Regelung entsprach keineswegs den Anforderungen einer humanitären Flüchtlingspolitik. Die SPD-Bundestagsfraktion feierte es dann als großen politischen Erfolg, 2007 die Neuregelung durch den Bundestag gebracht zu haben, die, wie die Zahlen belegen, keine Verbesserung ist. Dennoch zahlte die SPD dafür durch die Inkaufnahme von Verschärfungen des Ausländerrechts.