Etwaige Zusicherungen der Verfolgerstaaten, auf Folter zu verzichten, rechtfertigen keine Auslieferung.
Dieser eigentlich selbstverständliche Grundsatz ist in einem Gutachten von Prof. Dr. Otto Lagodny, Experte für ausländisches und internationales Strafrecht an der Universität Salzburg, nun noch einmal überzeugend dargelegt worden.
In der Praxis sind anerkannte Flüchtlinge jedoch immer wieder mit solchen Vorfällen konfrontiert. Auch Deutschland hält an dieser Praxis fest, die den Flüchtlingsschutz völlig unterläuft und am Sinn des Grundrechts auf Asyl komplett vorbeigeht.
Es ist nun an der Union-SPD-Koalition, endlich für eine sichere Rechtslage und einen effektiven Flüchtlingsschutz nach internationalen Standards zu sorgen. Bedarf dafür gibt es in der ganzen EU, wie der Fall des in Deutschland anerkannten Asylberechtigten Binaldi Yildirim zeigt. Gegen diesen lag ein Auslierferungsersuchen der Türkei vor. Bei einem Urlaub in Spanien wurde er festgenommen und befand sich monatelang in Abschiebehaft. Erst vor kurzem wurde er daraus entlassen.