„Das Abkommen soll zunächst auf die Terrorabwehr beschränkt sein. Doch schon der Begriff des „Gefährders“, dessen Daten weitergeben werden dürfen, ist auf deutscher und mehr noch auf US-amerikanischer Seite äußerst vage gefasst. Es reicht, wenn Geheimdienste aufgrund nicht nachprüfbarer Informationen einem unbescholtenen Bürger vorwerfen, er könne eventuell eine Straftat begehen.
Das Abkommen ist nur der Einstieg in einen viel weitergehenden Datentransfer. Die Vertragspräambel sieht vor, dass sich sämtliche EU-Staaten dem Abkommen anschließen und den so genannten Prümer Vertrag zu Grunde legen. Dann könnten alle auf europäischen Polizeicomputern gespeicherten Personendaten unkontrolliert in die USA fließen. Auch Asylbewerber, Visumantragsteller oder Schwarzfahrer müssen dann fürchten, jenseits des Atlantiks polizeibekannt zu sein, warnt der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar. Wer in Gorleben bei einer Demonstration gegen Atomkraft festgenommen wurde, könnte bei einer USA-Reise sein blaues Wunder erleben.
Umgekehrt fließen Daten nach Deutschland, die von US-Behörden auch unter Zwang in illegalen Gefängnissen im Irak oder Guantanamo gewonnen wurden. Dass möglicherweise erfolterte Daten in deutschen Strafverfahren keine Verwendung finden dürfen, ignoriert die Bundesregierung schlicht.“