Mit der vorgeschlagenen Änderung des Geldwäschebekämpfungsgesetz sollen vorgeblich die Finanzquellen des Terrorismus trockengelegt werden. Dabei ist völlig ungewiss, ob dieses Mittel seinen Zweck erreichen kann. Kar ist aber, dass die staatliche Überwachung privater Geldströme zunehmen wird. Das Vertrauensverhältnis von Banken und ihren Kunden wird beschädigt, weil erstere die Kundendaten weitergeben müssen.
Rede zum TOP 16 „Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung der Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (Geldwäschebekämpfungsergänzungsgesetz -GwBekErgG) Drucksache 16/9038“ in der 160. Sitzung des Bundestages am 8. Mai 2008 weiter … →