Angesichts der wieder zunehmenden Ausgrenzung und Diffamierung von sozial Deklassierten als „Schmarotzer“ und „Asoziale“ muss das Gedenken an die Marginalisierten der NS-Zeit wach gehalten werden.
Den „Asozialen“ wurden alle Personen zugerechnet, die nicht in das Bild der Nazis vom anständigen Deutschen passten – Sinti und Roma, Lesben, Prostituierte, Wohnungslose und „Vagabunden“, Unterhaltssäumige, Alkoholiker, Zuhälter. Ihre Verfolgung und Verschleppung in die Konzentrationslager begann schon 1933.
Obwohl viele der Marginalisierten Opfer von Zwangssterilisation wurden und dem Regime der Zwangsarbeit in den Konzentrationslagern unterworfen waren, gibt es bis heute nur sehr zögerliche Anfänge von Gedenken und Erinnerung.
Von Entschädigungszahlungen ist bislang der größte Teil derjenigen, die damals den braunen bzw. schwarzen Winkel in den Konzentrationslagern tragen mussten, ausgeschlossen gewesen. Ob die Bundesregierung den Willen hat, den Überlebenden jetzt zumindest eine symbolische Entschädigung zu gewähren, ist derzeit Gegenstand einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung (BT-Drs. 16/9405).