„Menschen, denen nichts anderes vorgeworfen wird, als dass sie sich unrechtmäßig in der Europäischen Union aufhalten, sollen bis zu 18 Monate ihrer Freiheit beraubt werden können, um ihre Abschiebung besser durchsetzen zu können. Das soll selbst für – auch unbegleitete – Minderjährige gelten. Geplant ist weiterhin unter anderem ein langjähriges Wiedereinreiseverbot für die gesamte EU nach einer Abschiebung.
Der vermeintliche „Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“ – so die Selbstbezeichnung der europäischen Innen- und Justizpolitik – verwandelt sich für unerwünschte und abgelehnte Flüchtlinge auf diese Weise in einen Raum der Unfreiheit, der Unsicherheit und des Unrechts. Die EU stellt sich nach Außen zwar als ein „Hort der Menschenrechte“ dar. Im Umgang mit unerwünschten Migrantinnen und Migranten gelten diese Menschenrechte jedoch wenig. Die „Rückführungs-Richtlinie“ steht beispielhaft für eine Politik der Abschottung der EU gegenüber dem „Rest der Welt“, mit der bestehende globale Ungleichheiten rücksichtslos und um nahezu jeden Preis verteidigt werden sollen.
Die „Rückführungs-Richtlinie“ entspricht in etwa der geltenden deutschen Rechtslage, die von der LINKEN seit jeher massiv kritisiert wird. Dass das restriktive deutsche Abschiebehaftregime nun EU-Standard werden soll, spiegelt die beschämende deutsche Rolle im Prozess der so genannten europäischen „Harmonisierungsprozesse“ wieder. Für uns ist dies umso mehr Anlass dafür, an alle Mitglieder des Europäischen Parlaments zu appellieren, sich für die Menschenrechte gerade in dem Moment besonders einzusetzen, in dem das Parlament das erste mal im Bereich der Asyl- und Migrationspolitik tatsächlich inhaltlich mitbestimmen kann und damit faktisch ein Vetorecht besitzt.“