Rede zur Zweiten Beratung und Schlussabstimmung des Ratifikationsgesetzes zu einem Abkommen mit Vietnam über die Zusammenarbeit bei der Kriminalitätsbekämpfung
Sehr geehrte Damen und Herren,
Das vorliegende Abkommen steht in einer langen Reihe fast gleichlautender Abkommen mit Staaten, in denen es anhaltende Probleme mit Menschenrechten, gewerkschaftlichen und politischen Freiheiten oder der Justiz gibt.
Nun möchte ich Vietnam nicht mit den mittelalterlich verfassten Vereinigten Arabischen Emiraten gleichsetzen, über die vor wenigen Tagen als Kooperationspartner in der Verbrechensbekämpfung diskutiert wurden. Aber auch in Vietnam ist die Menschenrechtssituation noch keineswegs in allen Bereichen befriedigend.
Weiterhin wird beispielsweise die Bildung freier Gewerkschaften verhindert. Und weiterhin werden kritische Journalisten, die sich zum Beispiel mit der verbreiteten Korruption befassen, inhaftiert. Auch politische Freiheiten oder Minderheitenrechte sind nicht gewährleistet. Gerade zum Zeitpunkt des Abkommens vor zwei Jahren wurden zahlreiche Angehörige der so genannten Bergvölker so drangsaliert, dass sie massenhaft ins benachbarte Kambodscha fliehen mussten.
Und schließlich existiert in Vietnam weiterhin die Todesstrafe und diese wird auch verhängt und vollstreckt. Zwar heißt es in diesem Abkommen, dass in Fällen, in denen die Todesstrafe droht, die Unterstützung verweigert werden kann. Allerdings wird hier nur die butterweiche Formulierung gebraucht: – ich zitiere- „sofern nicht die ersuchende Vertragspartei eine von der ersuchten Vertragspartei als ausreichend erachtete Zusicherung abgibt, dass die Todesstrafe nicht mehr verhängt oder, falls sie verhängt wird, nicht mehr vollstreckt wird.“
Das ist uns zu wenig. Hier müsste weiterhin die Regel gelten, dass generell keine Personen an Staaten ausgeliefert werden dürfen, in denen ihnen die Todesstrafe droht. Vage Zusicherungen der Regierung oder Justiz des Partnerlandes reichen uns nicht aus.
Niemand hier wird bestreiten, dass Länder wie Vietnam gerade im Bereich des Datenschutzes noch erhebliche Defizite aufweisen. Nun soll sich die Zusammenarbeit bei der Kriminalitätsbekämpfung aber gerade auch auf den Bereich des Datenaustausches erstrecken. Was mit diesen Daten geschieht ist weitgehend unkontrollierbar. Die praktische Kooperation mit solchen Staaten ist der Öffentlichkeit entzogen.
Waren schon die Formulierungen zur „Organisierten Kriminalität“ problematisch und wenig eingegrenzt, so verschärft sich dies durch die Ausrichtung auf den noch viel weniger eindeutig definierten Terrorismus.
Die offizielle Begründung für den Abschluss solcher Abkommen ist regelmäßig die Behauptung, dass sich dadurch auch die Rechtsstaatsprobleme in diesen Ländern verbessern liesse. Dies ist in meinen Augen unehrlich. Denn in Wirklichkeit stehen eigene Interessen nach Migrationskontrolle oder Informationserlangung aus dem -unklar definierten – Terrorismusbereich im Vordergrund des deutschen Interesses.
Die Bundesregierung müsste hier sehr viel deutlicher belegen, dass diese Abkommen tatsächlich einen Beitrag zur Verbesserung der rechtsstaatlichen Situation in den jeweiligen Partnerländern leistet.
Da dies nicht glaubwürdig geschieht, wird die Fraktion Die LINKE den vorliegenden Gesetzentwurf ablehnen.
– Die Rede wurde zu Protokoll gegeben –