Von zehntausenden Opfern der im Juni 1938 beendeten „Aktion Arbeitsscheu Reich“ haben bislang gerade einmal 205 Leistungen vom Bund erhalten – das ist ein Wert im Promillebereich. Dabei handelt es sich ausschließlich um Einmalzahlungen von 2.554,46 Euro (5.000 DM) nach dem Allgemeinen Kriegsfolgengesetz. Reguläre Entscheidungen nach dem Bundesentschädigungsgesetz blieben den Opfern der Aktion in den 1950er Jahren wegen fortwährender Diskriminierung verwehrt, später waren die Antragsfristen abgelaufen.
2.500 Euro für jahrelange Gefängnis- und KZ-Haft, häufig für ein verpfuschtes Leben – das ist beschämend. Dennoch behauptet die Bundesregierung: „Das geltende System der Entschädigungen für NS-Unrecht entspricht den Anforderungen.“
Wie viele „Asoziale“ insgesamt in Nazi-Haft waren, ist unbekannt. Allein im KZ Sachsenhausen waren es mindestens 11.500, ins KZ Buchenwald wurden im Zuge der „Aktion Arbeitsscheu Reich“ 4.582 Menschen eingeliefert. Man muss also von mehreren zehntausend Opfern ausgehen.
Nicht einmal zu einem symbolischen Gedenken ist die Regierung bereit. Stattdessen verweist sie auf das Denkmal für die ermordeten Homosexuellen und das im Bau befindliche Denkmal für die ermordeten Sinti und Roma. Diese Einordnung von NS-Opfern unter andere Opfergruppen ist völlig unverständlich und zeugt von einem schockierenden Geschichtsbild.
DIE LINKE bleibt bei ihrer Forderung: Alle NS-Opfer müssen entschädigt werden – nicht mit lächerlichen Einmalzahlungen, sondern angemessen unter Berücksichtigung der real erlittenen Schäden.