Das von der Bundesregierung geäußerte Bedauern zum Massaker der SS an 218 Bewohnern und Bewohnerinnen des griechischen Dorfes Distomo sowie zum Schicksal der italienischen Kriegsgefangenen ist heuchlerisch. Denn die Bundesregierung ist nicht bereit, praktische Konsequenzen aus dem Urteil des römischen Kassationsgerichts zu ziehen und endlich Entschädigungen zu zahlen. Vielmehr beklagt die Bundesregierung, die Gerichtsentscheidung verstoße gegen den Grundsatz der Staatsimmunität.
Weiterhin weigert sich die Bundesregierung, direkte Gespräche mit den Prozessbevollmächtigten und Verbänden der italienischen Deportierten oder den Vertretern der Überlebenden und Angehörigen aus Distomo oder der griechischen Regierung zu führen. Stattdessen hofft sie, sich durch Kungeleien mit der italienischen Regierung vor der Verantwortung gegenüber den Opfern zu drücken.
Das Verhalten der Bundesregierung ist inakzeptabel und beschämend. Die griechischen und italienischen Opfer von Nazi-Barbareien müssen endlich entschädigt werden. Ansonsten müssen die gepfändeten deutschen Liegenschaften in Italien zwangsversteigert werden. Skandalös in diesem Zusammenhang ist die Weigerung der Bundesregierung, auf unsere Anfrage, Angaben zu deutschem Vermögen in Italien zu machen, da „wegen eines bereits laufenden Vollstreckungsverfahrens Rechtsnachteile für die Bundesrepublik Deutschland nicht auszuschließen seien“.