„Das Abkommen erlaubt unter anderem den gegenseitigen Zugriff auf Datenbanken von Polizei und anderen Behörden. Nicht nur Fingerabdrücke von Verdächtigen, sondern auch die von Asylantragstellern können übermittelt werden. Außerdem ist ausdrücklich vorgesehen, Angaben über „Rasse“, Gewerkschaftszugehörigkeit, sexuelle und politische Orientierung auszutauschen.
Anders als in Deutschland können sich Ausländer in den USA nicht gegen die Erfassung ihrer Daten durch die Behörden wehren. Auch die Berichtigung oder Löschung der Daten ist nicht einklagbar. Das Abkommen ist so gestaltet, dass auch die deutschen Behörden nur sehr begrenzt den Zweck der Datenübertragung bestimmen können. DIE LINKE hält daher an ihrer klaren Ablehnung des Abkommens fest.
Just an dem Tag, an dem der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion seine Zustimmung bekundet, wird ein neuer Datenskandal aus den USA bekannt. Die dort geführte Liste vermeintlicher Terroristen enthält nach Schätzung der Amerikanischen Bürgerrechtsunion (ACLU) mittlerweile eine Million Personen. Darunter befindet sich unter anderem der bolivianische Präsident Evo Morales. Nelson Mandela wurde erst im April von der Liste gestrichen.“