Die Zoll- und Grenzschutzbehörde der USA hat am Freitag, den 1. August 2008, ihr umstrittenes Online-Anmeldesystem für Reisende aus Ländern ohne allgemeine Visapflicht freigeschaltet. Betroffen sind davon insgesamt 27 Staaten, darunter Deutschland und die meisten westeuropäischen Länder. Ab 12. Januar 2009 ist die Nutzung dieses »Electronic System for Travel Authorization« (ESTA) verpflichtend. Damit wird die Überwachung bei Einreisen in die USA verstärkt. Als Zweck der Neuerung geben die Amerikaner den Schutz vor »potentiellen Terroristen« an.
Touristen müssen zahlreiche Fragen zur Person beantworten wie etwa: »Sind Sie Mitglied einer Terrorgruppe?« oder: »Haben Sie eine ansteckende Krankheit?« Gefragt wird auch nach einer früheren Spionagetätigkeit und danach, ob schon einmal ein Visaantrag abgelehnt worden ist. Ein solcher Fragebogen mußte auch schon bisher bei USA-Reisen ausgefüllt werden, jedoch erst im Flugzeug vor der Landung.
Anmeldung per Internet
Neu ist, daß man sich nunmehr schon drei Tage vor der Abreise über das Internet beim Departement of Homeland Security registrieren lassen und diese Fragen beantworten muß. Damit haben die amerikanischen Sicherheitsbehörden mehr Zeit als in der Vergangenheit, um diese Angaben vor Erteilung einer für zwei Jahre gültigen Einreiseerlaubnis mit ihren Datenbeständen abzugleichen. Ergeben sich Einwände, folgt eine Zurückweisung, andernfalls wird eine für zwei Jahre gültige Einreiseerlaubnis erteilt.
Eigentlich gilt seit 1986 das »Visa-Waiver-Programm«, wonach Bürger aus Staaten wie der Bundesrepublik für 90 Tage ohne Visum in die USA reisen dürfen, wenn sie fälschungssichere Papiere haben und bestimmte Angaben zur Person machen (»Passenger Name Record« – PNR). In den letzten Jahren gab es verschiedene Verschärfungen dieser Bestimmungen. So etwa die Anforderung, daß der Reisepaß biometrische Merkmale enthalten muß. Dem hat sich Deutschland gebeugt. Ebenso hat die EU trotz Protesten von Datenschützern einem Abkommen zur Übermittlung der »PNR« zugestimmt. Diese Daten werden in den USA zwöf Jahre gespeichert. Das US-Sicherheitsministerium darf die Informationen an Regierungsbehörden im In- und Ausland weiterleiten, um Regelverstöße aufzudecken oder die Strafverfolgung zu erleichtern. Auch Nachrichtendienste und Sicherheitsbehörden, die mit der Terrorabwehr beschäftigt sind, können die Angaben erhalten.Für Flugpassagiere gab es schon in der Vergangenheit häufig Probleme etwa bei zufälligen Namensübereinstimmungen, sodaß sie an der Einreise in die USA gehindert wurden. Nun wird das Überwachungssystem mit dem Onlinefragebogen weiter perfektioniert. Kritiker sehen darin eine Art »Wiedereinführung der Visa durch die Hintertür«.
»Freiheit statt Angst«
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat vergangene Woche in einer Pressemitteilung dazu aufgerufen, sich gegen die von den EU-Innenministern Ende Juli beschlossene pauschale Registrierung aller Flugreisenden in Nicht-EU-Staaten und gegen den geplanten Informationsaustausch mit den USA zur Wehr zu setzen. Unter dem Motto »Freiheit statt Angst« rufen Bürgerrechtsorganisationen zu einer großen Demonstration auf. Am Samstag, den 11. Oktober 2008, wird ein Marsch durch Berlin stattfinden, um gegen die ausufernde Überwachung durch Staat und Wirtschaft zu protestieren. Die Organisatoren sind sich einig, daß es höchste Zeit ist, vor dem Hintergrund permanenter Verschärfungen von Sicherheits- und Überwachungsmaßnahmen für die Verteidigung unserer Grundrechte auf die Straße zu gehen. Die Demonstration wendet sich unter anderem gegen die für Herbst geplante Aufrüstung des Bundeskriminalamts zu einer zentralen exekutiven Polizeibehörde mit der Befugnis zum geheimen Ausspionieren von Privatcomputern.