Ein häufiges „Problem“ der Ausländerbehörden bei der Abschiebung von MigrantInnen in ihr Herkunftsland („zwangsweise Rückführung“) sind fehlende Identitäts- und Passpapiere der Betroffenen. Diese haben sie bei der Flucht zurückgelassen, verloren oder in Einzelfällen aus Angst vor Abschiebung vernichtet. Um dieses „Abschiebehindernis“ aus dem Weg zu räumen, sind die Ausländerbehörden kreativ geworden und arbeiten mit teils zwielichtigen „Delegationen“ aus den mutmaßlichen Herkunftsstaaten zusammen. Die Betroffenen werden ihnen zwangsweise vorgeführt, mit dem Ziel ihre Identität feststellen zu lassen und sie dann abschieben zu können. Um Abschiebungen allgemein zu erleichtern, verhandelt die Bundesregierung mit diesen Staaten auch über so genannte Rückübernahmeabkommen.
Auf unsere Kleine Anfrage erhielten wir folgende Antwort der Bundesregierung: