Selbst Experten, die von den Regierungsfraktionen eingeladen wurden, halten etliche Passagen des Gesetzentwurfs für hoch problematisch.
Das BKA-Gesetz droht die Bürgerrechte massiv zu beschädigen. Das gilt vor allem für die Aufweichung des Informantenschutzes und die Online-Durchsuchung. Auch unbeteiligte Dritte können Opfer von Lausch- und Spähangriffen werden. Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum Schutz der Privatsphäre werden praktisch ignoriert, wenn das BKA sich wie vorgesehen selbst kontrollieren soll. Hoch problematisch ist auch die geplante Regelung, nach der ‚im Zweifelsfall’ automatische Abhörbänder laufen sollen – eine fatale Logik, denn ‚im Zweifelsfall’ muss selbstverständlich der Vorrang der Bürgerrechte gelten.
Die Reichweite der geplanten Überwachungsmaßnahmen ist angesichts unscharfer Terrorismus-Definitionen nahezu unbegrenzt. Kein Bürger kann sich in Zukunft mehr sicher sein, welche Handlungen beziehungsweise Äußerungen ihn zum Gegenstand von Lausch-, Späh- oder Online-Angriffen machen. Außerdem maßt sich der Bund bei der Gefahrenabwehr Kompetenzen an, die ihm von Verfassungswegen nicht zustehen.
Die Regierungsfraktionen wollen das Gesetz noch in diesem Jahr durchs Parlament peitschen. Diese Eile ist fahrlässig – denn es geht hier nicht um ein 08/15-Gesetz, sondern um schwer wiegende Einschränkungen der Grundrechte. Vor allem von der SPD, deren Vertreter sich gerne als Korrektiv zum law-and-order-Politiker Wolfgang Schäuble geben, erwarte ich jetzt, dass sie dem BKA-Gesetz ihre Zustimmung verweigern.“