Dieses Gesetz hatte in einer zur SPD-Grünen-Regierungszeit beschlossenen Fassung den Abschuß von Passagierflugzeugen durch die Luftwaffe zugelassen. Diese Regelung war allerdings vom Bundesverfassungsgericht als völlig grundgesetzwidrig und als Verstoß gegen die Menschenwürde aufgehoben worden. Nunmehr hat sich Schäuble laut Tagesspiegel soweit durchgesetzt, als für den »Einsatz von Abfangjägern gegen ein nur mit Terroristen besetztes Flugzeug« der Artikel 35 des Grundgesetzes geändert werden soll. Der Innenminister strebt seit langem eine Neudefinition des »Kriegsfalles« an, um die Bundeswehr grundsätzlich im Inneren einsetzen zu können. Die SPD geht mit dem Innenminister immerhin soweit mit, als auch nach ihrer Meinung die Bundeswehr »Amtshilfe« mit militärischen Mitteln leisten dürfen soll.
Gleichzeitig erhöht die Union den Druck auf Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD), beim Gesetzentwurf über die Strafbarkeit des Aufenthalts in »Terrorcamps« die Verschärfungswünsche der CDU/CSU zu übernehmen. Streitpunkt ist die einschränkende Formulierung im Entwurf des Bundesjustizministeriums, daß der Aufenthalt in Terrorlagern nur dann strafbar sei, wenn der Beschuldigte nachweislich die Absicht habe, auchtatsächlich einen Anschlag zu begehen. Dies sei mit dem Bundesinnenministerium so vereinbart, heißt es aus dem Justizministerium. Innenminister Schäuble erklärte dazu, die Äußerungen der Justizministerin gäbendie Einigung falsch wieder. Die Union bestehe weiter darauf, daß der bloße Aufenthalt in »Terrorcamps« unter Strafe gestellt wird.
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