„Das Gesetz steht im Zusammenhang mit ähnlichen Bestrebungen der Bundesregierung, bei denen die Stichworte Sicherheit und Schutz die Rechtfertigung für mehr zentralstaatliche Befugnisse liefern sollen. Das reicht vom BKA-Gesetz bis hin zum Bundeswehreinsatz im Inland.
Die Bundesregierung strebt schon lange danach, der Bundeswehr unter dem Ticket von Hilfseinsätzen das Inland als Operationsgebiet zu erschließen. Den Bevölkerungsschutz siedelt sie im Bereich der zivil-militärischen Zusammenarbeit (ZMZ) an. Das dient vorrangig dazu, das Militär in zivile Strukturen einsickern zu lassen. Hierzu wurden bereits über 400 Kommandos in Kommunen, Kreisen und Ländern gebildet.
Dass der Bund durch das Bevölkerungsschutzgesetz keine unmittelbare Weisungsbefugnis gegenüber den Ländern erhält, ist ein schwacher Trost, wenn gleichzeitig deren Katastrophenschutzbehörden personell von der Bundeswehr infiltriert und materiell wie finanziell ausgetrocknet werden.
DIE LINKE fordert die Trennung ziviler und militärischer Ressourcen und die Stärkung ziviler Katastrophenschutzeinrichtungen, wozu auch die Schaffung von Arbeitsplatzplätzen und die Stärkung ehrenamtlichen Engagements gehört – nicht aber die Infiltration durch die Bundeswehr.“