Die Terrorlisten befinden sich weiterhin im rechtsstaatlichen Zwielicht. Das bestätigt das Urteil des Europäischen Gerichts in Luxemburg. Denn es ist ein erneuter Schlag gegen die undemokratische Praxis der schwarzen Listen der EU. Das gilt unabhängig von einer politischen Bewertung der in meinen Augen keineswegs als fortschrittlich und demokratisch anzusehenden Volksmudschaheddin.
Eine Nennung auf den von einem geheim tagenden Gremium des Europarates erstellten Listen hat gravierende Folgen für die Betroffenen, deren Konten gesperrt und deren Geschäftsbeziehungen unterbunden werden. Regelmäßig rügen Europäische Gerichte die Verletzung von Verteidigerrechten einzelner auf der Terrorliste aufgeführten Personen und Organisationen.
Doch der Rat der EU setzt sich weiterhin arrogant über derartige rechtsstaatliche Prinzipien hinweg. Die Schlussfolgerung kann daher nur lauten: Abschaffung der Terrorlisten.