Wir unterstützen die Forderung des Komitees für Grundrechte und Demokratie nach Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes. Die rassistische Sondergesetzgebung gegen Asylbewerber, Geduldete und Bürgerkriegsflüchtlinge muss endlich abgeschafft werden.
Mit dem Asylbewerberleistungsgesetz ist die Höhe der Hilfe zum Lebensunterhalt 1993 auf 360 Mark festgesetzt worden. Das entsprach ca. 70 % des damaligen regulären Sozialhilfesatzes. Seitdem ist dieser Satz nicht angehoben worden. Selbst die Umstellung auf Euro scheiterte am Widerstand der Unionsregierten
Länder im Bundesrat. Die Betroffenen bekommen die so genannten Leistungen darüber hinaus nicht ausbezahlt, sondern erhalten lediglich Sachleistungen in Form von Gutscheinen, Chipkarten oder gleich Naturalien von meist minderer Qualität. Außerdem werden sie in der großen Mehrheit in Sammelunterkünften untergebracht, ohne Rücksicht auf die Bedürfnisse beispielsweise von Kindern und Familien
Diese Maßnamen sollen der Abschreckung dienen. Die Behauptung der Bundesregierung, dass die Menschenwürde trotz der systematischen Mangelversorgung gewahrt bleibt, ist blanker Hohn. Die Unterbringung in Sammelunterkünften macht die Schutzsuchenden zu bloßen Objekten behördlicher Verwaltung. DIE LINKE. stellt sich ganz klar auf die Seite derjenigen, die diesen Zustand endlich beenden wollen!
(auf dem Foto von links nach rechts bei der Übergabe der Petition: Britta Mittwollen (Komitee für Grundrechte und Demokratie), Ulla Jelpke MdB, Josef Philip Winkler MdB, Prof. Dr. Wolf-Dieter Narr (Komitee für Grundrechte und Demokratie))