„Schon das Luftsicherheitsgesetz der Schröder-Regierung, das den Abschuss entführter Flugzeuge legalisieren sollte, wurde vom Bundesverfassungsgericht nicht nur deswegen gekippt, weil es gegen das Verbot von Bundeswehreinsätzen im Inland verstieß, sondern auch weil es die grundgesetzlich geschützte Menschenwürde verletzte. Diese hohe Hürde wird auch die von Schäuble angestrebte Grundgesetzänderung nicht umgehen können. Schäubles Pläne bleiben damit grundgesetzwidrig – heute und in Zukunft. DIE LINKE wird auch in der nächsten Legislaturperiode wachsam sein und die demokratischen Rechte im Grundgesetz verteidigen.“
Drucken