„Die angebliche Präzisierung der Kompetenzverteilung von Bund und Ländern ist eine Farce. Das BKA muss die Länder weiterhin lediglich von seinen Plänen unterrichten. Die nun gestrichene Eilfallregelung für Online-Durchsuchungen war technisch sowieso unsinnig. Und bei der neu eingeführten richterlichen Kontrolle der Online-Durchsuchung ist die verfahrensmäßige Ausgestaltung völlig unklar.
Zu weiteren Änderungen konnte man sich nicht durchringen. Es bleibt also bei der bereits vorgesehenen Einschränkung der Zeugnisverweigerungsrechte. Dass Medien- und Juristenverbänden vehement einen besseren Schutz von Journalisten und Anwälten fordern, ließ beide Verhandlungspartner kalt. Weitere Kritik aus den Reihen der SPD an Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble ist daher höchst unglaubwürdig.
DIE LINKE. bleibt dabei: Das BKA-Gesetz ist ein Angriff auf die Bürgerrechte. Die Koalition von SPD und Union ist aufgefordert, das Gesetz zu stoppen und in der Versenkung verschwinden zu lassen.“