Sehr geehrter Herr Präsident,
meine Damen und Herren,
Wir sprechen heute darüber, Unternehmen für Leistungen zu entschädigen, ohne dass wir wissen, ob diese Leistungen überhaupt rechtskonform sind. Denn vieles spricht dafür, dass die Vorratsdatenspeicherung sowohl gegen Europarecht als auch gegen das Grundgesetz verstößt. Der ungeheure Angriff auf die Bürgerrechte, den die große Koalition hier unternimmt, wird derzeit vom Bundesverfassungsgericht behandelt. Das hat bereits zwei vorläufige Entscheidungen getroffen, die die Hoffnung nähren, dass dem manifestierten Überwachungswahn der Bundesregierung eine weitere Niederlage beschert wird.
Der Gesetzentwurf den Sie hier vorlegen zeichnet sich darüber hinaus durch ein ärgerliches Tarnen und Täuschen aus. Denn Sie schreiben darin von den Unternehmen als „Ermittlungshelfern“. Nun setzt aber der Begriff der „Hilfe“ ein Mindestmaß an Freiwilligkeit voraus. Davon kann ja bei der Heranziehung zur Strafverfolgung keine Rede sein, vielmehr werden die Unternehmer zur Durchführung kurzerhand gezwungen.
Dann gab es lange Zeit ein Hin und Her bei der Frage, wofür genau die Unternehmen eigentlich entschädigt werden sollen – nur für die konkrete Heranziehung für Überwachungsmaßnahmen oder auch für die Anschaffungskosten der Vorratsdatenspeicherung. Da hat es über Monate hin widersprüchliche Angaben aus den Reihen der großen Koalition gegeben.
Nun sagen Sie, Sie wüssten überhaupt nicht, ob die Anschaffungskosten, die ja mehrere Millionen betragen, überhaupt zu entschädigen seien.
Werte Kolleginnen und Kollegen,
es ist weit gekommen, wenn ausgerechnet DIE LINKE der großen Koalition etwas über den Schutz des Eigentums von Unternehmen erzählen muss.
Natürlich müssen die Unternehmer, die vom Staat gezwungen werden, bestimmte Anschaffungen für die Vorratsdatenspeicherung zu tätigen, dafür entschädigt werden. Das können Sie schon dem Artikel 14 Grundgesetz entnehmen.
Natürlich sind die Investitionskosten eins zu eins zu erstatten, und natürlich müssen den Telekommunikationsunternehmen in jedem Einzelfall die tatsächlich anfallenden Kosten vergütet werden. Es spricht nichts dagegen, dies aus Gründen der praktischen Handhabung auch in Form von Pauschalen zu machen. Nur: Diese Pauschalen müssen sich nachvollziehbar an den anfallenden Kosten orientieren. Das ist hier aber nicht der Fall, teilweise sind die Pauschalen viel zu hoch, teilweise überhaupt nicht nachvollziehbar.
Meine Damen und Herren von der Koalition,
wenn der unbescholtene Bürger schon für seine eigene Überwachung bezahlen soll, schulden Sie ihm zumindest buchhalterische Sorgfalt.
Aber die richtige Lösung lautet natürlich: Ziehen Sie Ihr großangelegtes Überwachungsprojekt gänzlich zurück, verzichten Sie auf die Vorratsdatenspeicherung. Die ist bürgerrechtsfeindlich, teuer und überflüssig.