Als „Rückübernahmeabkommen“ werden bilaterale Abkommen zwischen Staaten bezeichnet, mit denen diese sich zur Aufnahme eigener oder fremder Staatsangehöriger verpflichten, die vom eigenen Territorium aus illegal in den anderen Vertragsstaat eingereist sind oder sich dort illegal aufhalten. Diese Verpflichtung gilt zwar in beide Richtungen, praktisch ist aber nur eins relevant: die erleichterte Abschiebung aus Deutschland nach Syrien. Es ist zu befürchten, dass von diesem nun geschlossenen Abkommen vor allem Kurden aus Syrien betroffen sein werden, die dort zu Beginn der 60er faktisch ausgebürgert wurden und die bislang nicht nach Syrien abgeschoben werden konnten, weil dieses die Aufnahme verweigerte. Mit unserer Kleinen Anfrage wollten wir unter anderem in Erfahrung bringen, wie viele Menschen potentiell betroffen sein könnten und wie die Bundesregierung die menschenrechtliche Lage in Syrien beurteilt. weiter … →