Antwort Kleine Anfrage (16/11543): Zweifel an der Einstufung Griechenlands als >sicherem Drittstaat< im Asyl- bzw. Dublin II-Verfahren
Nach der Dublin II-Verordnung müssen Flüchtlinge in dem Staat ihren Asylantrag stellen, über das sie in die EU eingereist sind. Stellen Flüchtlinge in Deutschland einen Asylantrag, obwohl sie über Griechenland in den EU-Raum eingereist sind, werden sie dorthin zurückgeschoben. An dieser Praxis hält die Bundesregierung fest, obwohl es massive Kritik von Flüchtlingsorganisationen an den Zuständen im griechischen Asylsystem gibt. Rechtsstaatliche Standards würden nicht eingehalten, die Versorgung der Flüchtlinge sei schlecht, in Athen lebten tausende von ihnen auf der Straße. weiter …