„Gab es bis 1999 gerade mal eine Amtshilfe im Jahr, so waren es 2007 schon 16. Im Jahr 2008 stieg die Zahl dann auf 30. Auch die Zahlen für so genannte Unterstützungsleistungen Dritter steigen rasant an. Im Gegensatz zur Amtshilfe können dabei nicht nur Behörden, sondern auch Privatvereine und beispielsweise Rüstungsfirmen Einsätze der Bundeswehr beantragen. Zwischen den Jahren 2000 und 2007 pendelten die Zahlen zwischen 11 und 32. Im Jahr 2008 waren es 74.
Hinzu kommt eine weitere Kategorie von Inlandseinsätzen: Hausrechtsübernahmen durch die Bundeswehr außerhalb militärischer Liegenschaften. Für militärische Zeremonien, aber auch zur Feier von ‚Leutnantsbeförderungen’, anlässlich von Konferenzen, Werbeständen und Militärkonzerten wird der Bundeswehr von Bürgermeistern, Sportvereinen, Kirchenvorständen und Hoteldirektoren immer wieder das Hausrecht übertragen. Zum Einsatz kommen Soldaten ‚mit Handwaffen’, die Störer fernhalten sollen. Dabei kämen ‚alle verhältnismäßigen Mittel in Betracht’, wozu die Bundesregierung ausdrücklich ‚auch Schusswaffen’ zählt. Hier wird ‚Eigenschutz’ unzulässig mit Polizeiaufgaben vermischt. Diese Einsätze sind keine Ausnahmen: Seit Anfang 2005 haben solche Militärkommandos mindestens 927-mal in Rathäusern, Fußgängerzonen oder Stadien das Kommando übernommen.
Das Grundgesetz will Inlandseinsätze der Bundeswehr auf ein absolutes Minimum reduzieren. Nachdem die Regierung mit ihrem Plan einer Verfassungsänderung gescheitert ist, versucht sie es nun mit einer Militarisierung durch die Hintertür. Der explosionsartige Anstieg so genannter Amtshilfemaßnahmen soll offenbar Repressiveinsätze des Militärs durch Gewöhnung der Bevölkerung vorbereiten. Soldaten und Zivilisten sollten wissen: Wenn die Bundeswehr die Kasernen verlässt, darf sie nicht kurzerhand den zivilen Bereich militarisieren.“