CDU/CSU, SPD und FDP haben am Freitag ein »Gesetz zur Fortentwicklung der parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes« in den Bundestag eingebracht. Anlaß dafür waren etliche Skandale der vergangenen Jahre, wie der Fall des nach Guantánamo verschleppten Bremer Türken Murat Kurnaz, die Lieferung kriegswichtiger Informationen durch den BND während des Irak-Krieges an die USA und die Bespitzelung von Journalisten oder das Versagen des Verfassungsschutzes im NPD-Verbotsverfahren.
Das unkontrollierte Eigenleben der Geheimdienste wird durch das Reförmchen, das gestern eingebracht wurde, nicht verhindert. Zwar sind einige kleine Änderungen für das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) vorgesehen. So sollen Mitarbeiter von Abgeordneten deren Arbeit im Gremium unterstützen können. Geheimdienstangestellten wird es erlaubt, sich mit Informationen über Mißstände direkt an die Abgeordneten zu wenden (»Whistleblower«-Regelung). Das PKGr soll durch ausdrückliche Nennung im Grundgesetz aufgewertet werden. Allerdings wird es auch künftig keinen eigenen »Geheimdienstbeauftragten« des Bundestags geben.
Auf Widerstand bei der Opposition traf das Vorhaben von CDU/CSU und SPD, unliebsame Mitglieder des Kontrollgremiums abwählen zu können. Diese Bestimmung wurde daher aus dem Entwurf gestrichen. Es bleiben aber zahlreiche Kritikpunkte. Das Gremium tagt weiterhin geheim. Im Regelfall erfährt die Öffentlichkeit also nichts über Mißstände in den Diensten. Die PKGr-Mitglieder dürfen nicht einmal die eigene Fraktionsspitze informieren. Wenn das PKGr ausnahmsweise einen Vorgang öffentlich bewertet, bedarf dies einer Zwei-Drittel-Mehrheit, so daß der Opposition die Hände gebunden sind. Nur dann, wenn die Ausschußmehrheit öffentlich Stellung nimmt, kann die Opposition ihre Kritik in einem Sondervotum publik machen – mit einem entscheidenden Vorbehalt: Sie muß ihr Votum vorher dem Gremium zur Prüfung vorlegen. Eine solche Zensur ist eine Zumutung für die Opposition.
Der Informationsaustausch, den der BND mit der CIA oder anderen ausländischen Geheimdiensten betreibt – besonders brisant im Fall der geheimen CIA-Gefängnisse und der Entführungen angeblicher Terrorverdächtiger – bleibt auch in Zukunft geheim: Das Kontrollgremium soll nur solche Informationen erhalten, die unmittelbar »der Verfügungsbefugnis der Nachrichtendienste des Bundes unterliegen«.
Eine Verschlimmbesserung stellt schließlich die Regelung dar, daß sich die Kontrolle des Ausschusses künftig auch auf die Tätigkeit des Bundeskriminalamts erstreckt, soweit »ein Vorgang seinen Schwerpunkt im Bereich der Nachrichtendienste hat«. Denn das heißt im Klartext, daß dem Innenausschuß, der nicht zur Geheimhaltung verpflichtet ist, wesentliche Teile seiner Aufsicht über das BKA entzogen werden. Dessen immer weiter ausufernde Zusammenarbeit mit Geheimdiensten wird künftig ebenfalls zur Geheimsache. Das Gesetzesvorhaben bedeutet unterm Strich nicht mehr, sondern weniger Kontrolle.
Die Linksfraktion fordert in einem eigenen Gesetzentwurf eine Regelung, daß der Verfassungsschutz Abgeordnete nur noch mit Zustimmung einer Vier-Fünftel Mehrheit des Geheimdienstgremiums beobachten darf. Geheimdienstkritiker – auch innerhalb der Fraktion – halten diesen Ansatz für gefährlich, denn damit begeben sich die Abgeordneten in die Hände eines intransparenten, geheim tagenden Gremiums. Am 22. April sollen die Details der »Reform« im Innenausschuß beraten werden.