Zur Diskussion um die „Zeitungszeugen“

Dürfen Nazi-Zeitungen aus den 30er Jahren als Reprints an Kiosken verkauft werden, wenn sie mit einem wissenschaftlichen Beiheft versehen sind? Oder handelt es sich hier um freiverkäufliche Nazipropaganda, die sich nur mit dem Alibi der Wissenschaftlichkeit tarnt? Das ist der Kern der Diskussion über das Projekt Zeitungszeugen, das vorerst gestoppt wurde, weil der Freistaat Bayern die Urheberrechte für die Blätter aus dem NS-Verlag Eher beansprucht. Dazu meint die Bundestagsabgeordnete Ulla Jelpke: weiter …

Pressemitteilung: Naziaufmärsche in Dortmund verbieten – Bundestagsabgeordnete Ulla Jelpke unterstützt ver.di Aktion

Die Vertrauensleute der Gewerkschaft ver.di bei der Dortmunder Stadtverwaltung haben eine Unterschriftenaktion begonnen mit der Forderung: Keinen Nazi-Aufmarsch am 5. September in Dortmund und endlich weg mit der verbrecherischen NPD!“ Dazu erklärt die Dortmunder Bundestagsabgeordnete Ulla Jelpke (DIE LINKE.): weiter …

Antwort Kleine Anfrage (16/12029): Zahlen in der Bundesrepublik lebender Flüchtlinge zum 31.12.2008

In der Öffentlichkeit und durch die staatlichen Institutionen wird meist nur über die Zahlen von Asylbewerbern und der anerkannten oder abgelehnten Asylanträge berichtet. Weitgehend unbekannt ist die Zahl der anerkannten Asylbewerber und Flüchtinge, die in der Bundesrepublik leben, sowie ihre aufenthaltsrechtliche Situation. Neben dem Asyl- und Flüchtlingsstatus gibt es außerdem noch weitere humanitär begründete Aufenthaltstitel, die einen legalen Aufenthalt begründen. weiter …

Antwort Kleine Anfrage (16/11959): Durchführung von Abschiebungen nach Syrien

Seit dem 03. Januar dieses Jahres ist ein Abschiebeabkommen („Rückübernahmeabkommen“) mit Syrien in Kraft getreten. Danach muss Syrien alle eigenen Staatsangehörigen aufnehmen, die aus Deutschland abgeschoben werden. Dasselbe gilt für Staatenlose, die ihren Aufenthalt in Syrien hatten bevor sie nach Deutschland geflohen sind. Die deutschen Ausländerbehörden erkannten ihre Papiere meist nicht an, weshalb die Betroffenen ihren Aufenthalt nicht legalisieren konnten und sich deshalb zum Teil über Jahrzehnte „ausreisepflichtig“ und geduldet in der Bundesrepublik aufhielten. Das Abkommen zeigt, dass die Bundesregierung keine Hemmungen, auch mit Folterstaaten Abkommen über die Abschiebung von Personen zu machen, denen bei der Rückkehr schwerste Misshandlungen und Entrechtung drohen. weiter …

Pressemitteilung: Etappensieg für die Versammlungsfreiheit

Das Bundesverfassungsgesetz hat am 26. Februar 2009 in einer Eilentscheidung Teile des neuen bayerischen Versammlungsrechts außer Kraft gesetzt. Schon vor der Entscheidung in der Hauptsache machte das oberste deutsche Gericht damit deutlich, dass entscheidende Elemente dieses Gesetzes gegen demokratische Grundrechte verstoßen. Außerkraft gesetzt wurden unter anderem die Bußgeldvorschriften, mittels denen Demonstrationsveranstalter in die Rolle haftender Hilfssheriffs für das Verhalten anderer Demonstrationsteilnehmer versetzt wurden. Ebenfalls außer Kraft gesetzt wurde das Recht der Polizei, jede Versammlung zu filmen. Das Bundesverfassungsgericht stellte erneut klar, dass derartige Einschränkungen Bürgerinnen und Bürger davon abhalten könnten, an Versammlungen teilzunehmen, da sie persönliche Nachteile zu befürchten haben. Eine solche Einschüchterung widerspricht den Grundrechten auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, erklärte anlässlich der Gerichtsentscheidung: weiter …