Das Bundesverfassungsgesetz hat am 26. Februar 2009 in einer Eilentscheidung Teile des neuen bayerischen Versammlungsrechts außer Kraft gesetzt. Schon vor der Entscheidung in der Hauptsache machte das oberste deutsche Gericht damit deutlich, dass entscheidende Elemente dieses Gesetzes gegen demokratische Grundrechte verstoßen. Außerkraft gesetzt wurden unter anderem die Bußgeldvorschriften, mittels denen Demonstrationsveranstalter in die Rolle haftender Hilfssheriffs für das Verhalten anderer Demonstrationsteilnehmer versetzt wurden. Ebenfalls außer Kraft gesetzt wurde das Recht der Polizei, jede Versammlung zu filmen. Das Bundesverfassungsgericht stellte erneut klar, dass derartige Einschränkungen Bürgerinnen und Bürger davon abhalten könnten, an Versammlungen teilzunehmen, da sie persönliche Nachteile zu befürchten haben. Eine solche Einschüchterung widerspricht den Grundrechten auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, erklärte anlässlich der Gerichtsentscheidung: weiter … →