„Die von der Bundesregierung vorgeschlagenen Änderungen im Waffengesetz sind ungeeignete Antworten auf die Problematik der Gewalt mit legalen wie illegalen Schusswaffen in privater Hand. So drückt sich die Regierung um die entscheidende Frage der Verbannung von Schusswaffen aus Privathaushalten.
Statt der Ausweitung von Polizeibefugnissen für verdachtsunabhängige Kontrollen bei Waffenbesitzern sollten Schusswaffen generell nur zentral in einbruchssicheren Safes von Schießsport- und Schützenvereinen und an anderen bewachten Stellen aufbewahrt werden. Nur so können Waffen dem spontanen Zugriff entzogen und zukünftig eskalierenden Ereignissen wie in Erfurt oder Winnenden eine ganz wesentliche Voraussetzung genommen werden.“