„Besonders bedenklich ist, dass in Zukunft auch die Überwachungsmaßnahmen im Auftrag des Verfassungsschutzes vom Bundesverwaltungsamt (BVA) durchgeführt werden sollen. Das BVA ist aber nicht nur technischer Dienstleister, wie die Bundesregierung glauben machen möchte. Der Bundesrechnungshof hat festgestellt, dass die Administratoren des BVA sich in laufende Überwachungsmaßnahmen einschalten, also mithören können. Bei technischen Problemen sei das sogar unvermeidlich. Dies verstößt gegen das Trennungsgebot von Polizei und Geheimdiensten.
Ohnehin ist ein derartig zentralistischer Überwachungsapparat nicht mit den föderalen Prinzipien der Polizeiarbeit vereinbar. Den Kontroll- und Missbrauchsgelüsten der Geheimdienste kommt er zweifellos entgegen. Die nächsten Geheimdienstskandale sind praktisch vorprogrammiert. Dazu passt, dass der neue Vizechef des BVA ein Mann des Verfassungsschutzes ist.
Dass die Abhörzentrale ihren Betrieb aufgenommen hat, ohne eine Bundestagsentscheidung abzuwarten, ist eine schroffe Missachtung des Parlaments. DIE LINKE fordert: Weniger Abhören ist mehr Datenschutz.“