Pressemitteilung: Wahlrecht auch für Gefangene
„Die Ausübung des Wahlrechts für Gefangene darf nicht an 55 Cent scheitern“, erklärte die Bundestagsabgeordnete Ulla Jelpke nach Beschwerden von Strafgefangenen aus der JVA Bruchsal. Dort war es bei früheren Wahlen üblich, die Anträge auf Briefwahl zu sammeln und dann der Stadt zuzuleiten. Ab 2009 müssen die Gefangenen auf eigene Kosten die Anträge der Stadt zuleiten. Aber nicht alle Gefangenen haben das Geld und die Kuverts dafür. Ulla Jelpke weiter: weiter …