„Kein Zweifel: die NPD als Hauptkraft im rechtsextremen Lager muss verboten werden. Das ist schon deshalb geboten, damit die menschenverachtende Hetze der Neonazis nicht weiter durch die staatliche Parteienfinanzierung subventioniert wird.
Voraussetzung für ein erfolgreiches Verbotsverfahren ist jedoch, dass die Spitzel des Verfassungsschutzes in den Gremien der NPD rechtzeitig abgeschaltet werden. Diese Bedingung hat das Bundesverfassungsgericht bei Abschluss des gescheiterten ersten NPD-Verbotsverfahrens 2003 eindeutig formuliert.
Da die bayerische Landesregierung ebenso wie Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble einen Abzug der V-Leute ablehnt, ist Herrmanns Ruf nach einem neuen NPD-Verbotsverfahren nur ein durchsichtiges wahltaktisches Manöver. Dagegen wird DIE LINKE weiter für die Abschaltung der nutzlosen und oftmals auch gefährlichen V-Leute in der NPD eintreten.“