Jelpke weiter:
„Die Inhalte des Fragenkatalogs sind diskriminierend und unverhältnismäßig sind. Denn: In keinem Befragungsfall bestand ein terroristischer oder krimineller Anfangsverdacht. Seit 2007 müssen in NRW Menschen aus 26 Staaten diese Tests über sich ergehen lassen, wenn sie eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen oder verlängern lassen wollen. Dies wurde durch einen Erlass des Landesinnenministeriums in Kraft gesetzt. Allein in NRW mussten sich im Jahr 2008 rund 13.400 Migrantinnen und Migranten dieser Befragung unterziehen. In den Tests werden in über 20 Fragen detailliert die politische und religiöse Zugehörigkeit abgefragt. Das Urteil könnte auch bundesweite Relevanz haben, denn diese Fragebögen wurden in mehr als 30.000 Fällen auch im Bundesgebiet eingesetzt.
Ich gratuliere dem Studenten, der den Mut besaß, stellvertretend für viele Betroffene gegen dieses diskriminierende Gebaren der Behörden zu klagen. Die Ausländerbehörde ist mit dem heutigen Richterspruch verpflichtet, seinen Gesinnungstest zu vernichten. Ich hoffe sehr, dass auch alle anderen Befragungen früher oder später im Schredder landen werden.“