„Nach der Abschiebung am 1. September folgte am 13. September Kanjos Festnahme. Sein Aufenthaltsort blieb wochenlang unbekannt. Noch gestern hatte die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Schriftliche Frage bestätigt, sie wisse von der Festnahme und habe von den syrischen Behörden Auskunft über Kanjos Aufenthaltsort verlangt, bislang aber keine Rückmeldung erhalten.
Heute teilt Amnesty International mit, Kanjo werde im Gefängnis Qamishli festgehalten und nach Paragraf 287 des syrischen Strafgesetzbuchs wegen Verbreitung ‚falscher’ Informationen, die dem syrischen Ansehen schaden könnten, angeklagt. Damit bestätigt sich, dass Kanjos Furcht vor politischer Verfolgung berechtigt war. Dennoch hatte das Verwaltungsgericht Arnsberg seinen Asylfolgeantrag abgelehnt.
Die Behörden hätten es besser wissen können: Angehörigen der kurdischen Minderheit droht in Syrien Benachteiligung und Verfolgung. Der Niedersächsische Flüchtlingsrat hatte vor der Abschiebung erklärt, dass zwei von Kanjos Brüdern schon in der Vergangenheit von der Polizei verhaftet und gefoltert worden seien – einer von ihnen so schwer, dass er an seinen in der Haft erlittenen Kopfverletzungen verstorben sei.
Syrien hat bis heute wichtige Menschenrechtsabkommen nicht unterzeichnet. Doch obwohl dort gefoltert wird, ist seit Anfang des Jahres ein Abschiebeabkommen zwischen Deutschland und Syrien in Kraft.“