„Das Bundesverfassungsgericht hat erstmalig mit einer Entscheidung im September die Rücküberstellung eines Asylsuchenden nach Griechenland im Rahmen der EU-Zuständigkeitsregelungen ausgesetzt. Nach Ansicht des Gerichts gibt es ernstzunehmende Zweifel, ob in Griechenland ein faires Asylverfahren und eine angemessene Versorgung von Asylsuchenden garantiert sind. Das Bundesverfassungsgericht hat in diesem Zusammenhang auch die 1993 eingeführte ‚Drittstaatenregelung’ und seine diesbezügliche Rechtsprechung in Zweifel gezogen. Es sei zu prüfen, ob andere EU-Mitgliedstaaten tatsächlich in jedem Fall als ‚sicher’ angesehen werden könnten. Mit zwei weiteren, gleichlautenden Entscheidungen machte das Verfassungsgericht deutlich, dass es Überstellungen nach Griechenland bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache bei unveränderter Sachlage stets verhindern wird.
Das bayerische Innenministerium hat daraus die Konsequenzen gezogen und hält Rücküberstellungen nach Griechenland bis zu einer endgültigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts für ‚nicht vertretbar’. Die Bundesregierung jedoch will an ihrer Abschiebepraxis festhalten und brüskiert damit das höchste deutsche Gericht. Asylbewerber werden in vielen Fällen weiterhin ohne Vorankündigung abgeschoben. Effektiver Rechtsschutz wird in der Praxis soweit wie möglich verhindert. Die Flüchtlinge werden einem Staat überantwortet, der weder ein faires Verfahren garantieren noch die Flüchtlinge angemessen versorgen kann. Deutschland entzieht sich so systematisch seiner Verantwortung gegenüber den Schutzsuchenden. Bei der Quote der aufgenommenen Asylbewerber liegt die Bundesrepublik übrigens deutlich unter dem EU-Schnitt.“